Neues FINMA-Rundschreiben soll Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV präzisieren

Seit dem Inkrafttreten des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) und der dazugehörigen Finanzdienstleistungsverordnung (FIDLEV) per 1. Januar 2020 und mit Ablauf der Übergangsfrist am 31. Dezember 2021 waren im Rahmen der Aufsicht verschiedentlich Mängel in der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben festzustellen. Aus diesem Grund hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) ein neues Rundschreiben entworfen, um die Anwendung der Gesetzgebung für Finanzdienstleister im Bereich festgestellter Defizite näher zu spezifizieren. Konkret soll es Klarheit in Bezug auf die Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV und die entsprechende Aufsichtspraxis der FINMA schaffen.

Inhalte des neuen Rundschreibens

Wie die FINMA im Erläuterungsbericht zur Anhörung ausführt, soll mit dem neuen Rundschreiben geklärt werden, wie und in welcher Form die gesetzlich geforderte Transparenz gegenüber den Kundinnen und Kunden zu gewährleisten ist, um sicherzustellen, dass sie wohlinformiert zu ihren Anlageentscheiden gelangen. Dabei stehen die folgenden Punkte im Fokus (vgl. Seite 4 des Erläuterungsberichts der FINMA):

  • Transparenz über die Art der Finanzdienstleistung, insbesondere über den Unterschied zwischen transaktions- und portfoliobezogener Anlageberatungsdienstleistung
     
  • Transparenz über die mit Finanzinstrumenten oder Finanzdienstleistungen verbundenen Risiken, insbesondere bei besonders schwer verständlichen und/oder riskanten Produkten und Finanzdienstleistungen
     
  • Transparenz über Interessenkonflikte, insbesondere bei Platzierung hauseigener Produkte
     
  • Transparenz über Entschädigungen von Dritten und Retrozessionen

In der Aufsichtspraxis seien derweil unterschiedliche Auslegungen der Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV seitens der Finanzinstitute erkennbar, weshalb mit dem neuen Rundschreiben nun folgende Aspekte durch die FINMA präzisiert werden:

  • Erläuterung und Verdeutlichung von Begrifflichkeiten und Abgrenzungen im Bereich der Kategorisierung von Tätigkeiten
     
  • Klärung von Auslegungsfragen betreffend:
    - Inhalt der Informationspflichten
    - Angemessenheits- und Eignungsprüfung
    - Transparenz- und Sorgfaltspflichten
     
  • Verfeinerung und Schärfung unbestimmter Rechtsbegriffe betreffend:
    - Organisationspflichten
    - Umgang mit Interessenkonflikten
    - Umgang mit Retrozessionen

Auf Grundlage der Konkretisierungen im neuen Rundschreiben soll auch die einheitliche Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen durch die Aufsichtsorganisationen sichergestellt werden.

Stand der Anhörung

Die öffentliche Anhörung zum neuen Rundschreiben läuft seit dem 15. Mai 2024 und endet nach Ablauf der zweimonatigen Eingabefrist am 15. Juli 2024. Inwieweit die Ausführungen aus den Stellungnahmen in das Rundschreiben einfliessen, wird der Verwaltungsrat der FINMA anschliessend im entsprechenden Ergebnisbericht vorbringen. Geplant ist, das neue Rundschreiben «Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV» Anfang 2025 in Kraft zu setzen.

23.05.2024




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