Fintech-Bewilligung: Die FINMA fördert innovative Finanzunternehmen

Eine Gesetzesänderung als Startschuss

Das Bankengesetz stellt hohe regulatorische Anforderungen an Unternehmen, die im Rahmen ihres Geschäftsmodells gewerbsmässig Publikumseinlagen entgegennehmen wollen oder sich dafür öffentlich empfehlen. Anbieter von modernen Technologien im Bereich der Finanzdienstleistungen, sog. Fintech, streben meist nicht direkt die Bewilligungsform einer Bank an, beabsichtigen jedoch entscheidend an den Entwicklungen im Finanzdienstleistungssektor teilzuhaben. Der Gesetzgeber hat dieses Potential für den Finanzplatz Schweiz erkannt und beschlossen, die Einstiegshürden für diese Unternehmen zu reduzieren. Zu diesem Zweck wurde der Artikel 1b «Innovationsförderung» im Bankengesetz geschaffen.

Die sogenannte Fintech-Bewilligung erlaubt Publikumseinlagen in der Höhe von maximal hundert Millionen Schweizer Franken entgegenzunehmen, wobei die Publikumseinlagen weder angelegt noch verzinst werden dürfen.

Für den Erhalt einer Fintech-Bewilligung muss ein Institut zunächst die Anforderungen hinsichtlich Rechtsform - es muss sich dabei um eine Aktiengesellschaft, eine Kommanditaktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handeln - einhalten, zudem muss es seinen Sitz in der Schweiz haben und auch die Geschäftstätigkeit in der Schweiz ausüben. Zur Erleichterung des Gesuchprozesses hat die FINMA eine praktische Wegleitung veröffentlicht.

Fintech-Bewilligung ist praxistauglich

Die neu geschaffene Lizenz stiess im Rahmen ihrer Lancierung auf positive Resonanz und es gab viele Interessenten, vor allem aus den Bereichen Tokenisierung, Crowd Funding/Lending oder Zahlungssysteme. Nach Inkrafttreten des Innovationsförderungsartikels wurden vielversprechende Projekte angekündigt, über die Ziellinie hat es aber bis jetzt erst ein Unternehmen geschafft.

Im März 2020 erteilte die FINMA die erste Fintech-Bewilligung an die «Neo-Bank» Yapeal. Damit besteht nun Gewissheit, dass die Erlangung der neuartigen Bewilligung auch in der Praxis möglich ist. Yapeal kann seinen Kunden eigene Konten mit einer eigenen Schweizer IBAN anbieten, ohne dabei von einer Bank abhängig zu sein. In Zusammenarbeit mit dem Kreditkartenanbieter Visa bietet Yapeal ihren Kunden eine Debit-Karte an.

Obwohl die Fintech-Lizenz manchmal als «Banklizenz light» bezeichnet wird, dürfen sich diese Institutionen nicht als «Banken» bezeichnen. Dies würde bei den Kunden falsche Erwartungen hinsichtlich des Schutzes ihrer Gelder wecken.

Kann sich die neue Bewilligungsform etablieren?

Für einige Unternehmen ist die Fintech-Bewilligung wohl eine wichtige strategische Zwischenstufe auf dem Weg zu einer höheren Lizenzkategorie, wie beispielsweise jener einer Bank oder eines Wertpapierhauses. Der Prozess startet üblicherweise mit einem Anschluss an eine privatrechtlich organisierten Selbstregulierungsorganisation («SRO»). Das Geldwäschereigesetz sieht vor, dass sich Finanzintermediäre einer SRO anschliessen müssen, um die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zur Prävention und Vermeidung von Geldwäscherei zu kontrollieren.

Mit der Erteilung weiterer Fintech-Bewilligungen durch die FINMA wird sich zeigen, ob diese Lizenzform geeignet ist, das gesetzte Ziel der Innovationsförderung zu erreichen.

Für Fintech-Unternehmen bietet sich zurzeit aber die Gelegenheit, die Finanzdienstleistungslandschaft massgebend mitzugestalten. Die Anerkennung und Akzeptanz neuer Technologien beschleunigt die Digitalisierung der Finanzanwendungen zukunftsweisend. Unabhängig von der Geschwindigkeit dieser Entwicklungen hat der Finanzplatz Schweiz eine Vorreiterrolle eingenommen und tut gut daran, diese zu festigen und auszubauen.

04.06.2020




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