FIDLEG / FINIG – die Übergangsfristen laufen

Nach dem Inkrafttreten von FIDLEG und FINIG gilt es nun, die verbleibende Zeit bis zum Ablauf der Übergangsfristen effizient zu nutzen und in einem ersten Schritt den effektiven Handlungsbedarf zu evaluieren.

Die Übergangsfristen laufen

Nach einem langwierigen parlamentarischen Prozess gilt es nun ernst: Bis Ende 2021 sind die Pflichten gemäss FIDLEG von sämtlichen Finanzdienstleistern umzusetzen. Das Bewilligungsgesuch gemäss FINIG ist von den bisher nicht prudentiell überwachten Vermögensverwaltern und Trustees bis spätestens Ende 2022 bei der FINMA einzureichen. Dabei tun aus rechtlichen und geschäftspolitischen Überlegungen auch diejenigen Institutionen, welche gemäss FINIG zwar keine (neue) Bewilligung erlangen müssen, jedoch eng mit Vermögensverwaltern und/oder Trustees zusammenarbeiten – nicht zuletzt die Depotbanken – gut daran, den Fortschritt des Bewilligungsprozesses ihrer Geschäftspartner im Auge zu behalten.

Handlungsbedarf evaluieren

Um die durch FIDLEG / FINIG gesetzten Ziele so effizient wie möglich zu erreichen, ist es wichtig, zuerst eine Standortbestimmung durchzuführen. Dabei gilt es zu prüfen, welche Massnahmen in organisatorischer, geschäftspolitischer und operativer Hinsicht zu treffen sind, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. In diesem Zusammenhang stellen sich mitunter folgende Fragen:

  • Ist das Kunden-Vertragsset anzupassen?
  • Sind interne Weisungen zu erstellen?
  • Müssen zusätzliche Eigenmittel aufgebracht werden?
  • Wie stelle ich die interne Kontrolle und das Risikomanagement in meinem Unternehmen sicher?
  • Sind Anpassungen am Geschäftsmodell notwendig?

Schliessung der identifizierten Lücken planen

Da die aufgrund des evaluierten Handlungsbedarfs zu treffenden Massnahmen oftmals eng miteinander verzahnt sind, ist auch die Planung der Umsetzungsphase von grosser Bedeutung, wobei insbesondere Folgendes zu klären ist:

  • In welcher Reihenfolge sollen die Massnahmen umgesetzt werden?
  • Wird die Umsetzung rein intern vollzogen oder sollen (auch) externe Spezialisten beigezogen werden?
  • Welche Dienstleister sollen berücksichtigt werden?

Sich Zeit nehmen, aber nicht Zeit lassen

Es sind mithin die soeben beschriebenen Fragen, welche die Finanzdienstleister überwiegend dieses Jahr beschäftigen werden. Eine gute Planung ist der erste Schritt zu einer effizienten Anpassung an die neue Gesetzeslage. Die gewährten Übergangsfristen sind somit bei genauer Betrachtung nicht allzu üppig bemessen. Auch bei seriöser Planung nimmt die konkrete Umsetzung der definierten Massnahmen ihre Zeit in Anspruch. Schliesslich handelt es sich dabei um eine Weichenstellung für eine erfolgreiche Geschäftszukunft.

Mit einem Assessment die Weichen stellen

Als Finanzdienstleister haben Sie den Anspruch, den Bewilligungsprozess erfolgreich zu durchlaufen. Hierfür eignet sich als Ausgangspunkt unser Online Self Assessment. Durch die Beantwortung von Fragen rund um die Organisation, das Geschäftsmodell sowie die Kundenbetreuung erlangen Sie einen Überblick über den noch bestehenden Handlungsbedarf Ihres Unternehmens und erhalten konkrete Anhaltspunkte für die weitere Planung der Umsetzungsphase.

06.02.2020




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