Gestern Nachmittag stand im Ständerat die zweite Runde der Differenzbereinigung bei den Gesetzesvorlagen FIDLEG/FINIG an. Dabei konnten nochmals einige Differenzen reduziert werden, u.a. die folgenden:
- Die im politischen Prozess vieldiskutierte Grandfathering-Klausel wurde nun auch vom Ständerat fallen gelassen.
- Die Beweislastumkehr im Zusammenhang mit der Emission von Prospekten fällt weg.
Somit verbleiben in dieser Sommersession noch zwei Wochen Zeit, um die folgenden, letzten Differenzen zwischen den Räten zu beseitigen:
- Aus- und Weiterbildungspflicht: Der Ständerat bleibt bei seiner Position, dass es keine branchenspezifischen Mindeststandards braucht, welche vom Bundesrat als verbindlich erklärt werden können.
- Maximalbusse bei vorsätzlichen Falschangaben oder beim Verschweigen von wesentlichen Tatsachen: Nationalrat sieht Maximalbusse bei CHF 250‘000, der Ständerat möchte eine Maximalbusse von CHF 500‘000.
Bzgl. Rücktrittsrecht im Zusammenhang mit Haustürgeschäften ist man sich über die Regelung im Prinzip einig zwischen den Räten (bei Finanzdienstleistungen gilt Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften für Neukunden, nicht aber für bestehende Kunden); hier geht es noch um die Details der Umsetzung (der Ständerat erachtet das Vorliegen eines „Finanzdienstleistungsvertrags nach FIDLEG“ zwischen dem Finanzdienstleister und dem Kunden als notwendige Voraussetzung, um effektiv als Bestandeskunde gemäss den Bestimmungen zu gelten).
Die verbleibenden Differenzen gehen nun zurück in den Nationalrat und werden in den kommenden Tagen nochmals behandelt.