FIDLEG/FINIG im Finish - letzte Bereinigungen noch in dieser Session

Heute Vormittag stand im Nationalrat die zweite Runde der Differenzbereinigung bei den Gesetzesvorlagen FIDLEG/FINIG an. In der rund einstündigen Debatte im Nationalratssaal kam es zu einer weiteren Annäherung zwischen den Positionen des National- und Ständerates. Nicht alle Differenzen konnten jedoch bereinigt werden.

Reduktion von 20 auf 6 Differenzen - weiterhin Uneinigkeiten bei den Aus- und Weiterbildungspflichten sowie der Grandfathering-Klausel.

Die heutige Debatte im Nationalrat verlief deutlich weniger engagiert als jene der letzten Monate bzw. Jahre. Gewisse Ermüdungserscheinungen nach dem über viele Jahre andauernden politischen Prozess zeichneten sich deutlich ab. Die meisten Differenzen konnten nun aber abgebaut werden. So ist der Nationalrat beispielsweise in den folgenden Punkten dem Ständerat gefolgt:

  • Verzicht auf zusätzliche, durch den Bundesrat zu bestimmende Kundenkategorien;
  • Beibehaltung der Trennung von zivil- und aufsichtsrechtlichen (Sorgfalts-)Pflichten;
  • Bestimmung zur Aushändigung des Basis-Informationsblatts auch bei Execution-Only-Geschäften;
  • Schwellenwert von 8 Mio. (statt 2.5 Mio.) bei der Prospektpflicht;
  • Festlegung der Höchstbusse bei Verletzung von Verhaltensregeln auf CHF 100‘000;
  • Einigung darauf, dass nicht zwingend eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss, sofern der Finanzdienstleister über angemessene Sicherheiten verfügt (FINIG).

Dennoch verbleiben einige für die Finanzbranche gewichtige Differenzen zwischen den Räten weiterhin bestehen:

  • Pflicht zur Aus- und Weiterbildung: Der Nationalrat beharrt auf seiner Position, dass die Finanzdienstleister branchenspezifische Mindeststandards bestimmen; der Ständerat hingegen möchte keine gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards.
  • Beweislastumkehr bei Prospekten: Der Nationalrat möchte keine Beweislastumkehr bei der Haftung für fehlerhafte und irreführende Prospekte und BIBs (d.h. keinen Generalverdacht gegenüber den Emittenten); der Ständerat hingegen möchte, dass der Emittent nachweisen muss, dass er die erforderliche Sorgfalt angewandt hat.
  • Haustürgeschäfte: Der Nationalrat möchte Bank- oder Finanzdienstleistungsverträge vom im OR geregelten 14-tägigen Widerspruchsrecht ausschliessen; der Ständerat hingegen will am geltenden Recht festhalten.
  • Grandfathering-Klausel (FINIG): Der Nationalrat beharrt auf seiner Position, dass eine Einführung einer Grandfathering-Klausel nicht praktikabel ist und lehnt diese Klausel deshalb ab.

Wie geht es jetzt weiter?

Die verbleibenden Differenzen gehen nun zurück an den Ständerat, welcher am Montag 4. Juni 2018 zum FIDLEG/FINIG debattiert. Gibt es dann noch letzte Differenzen, werden diese in der laufenden Session bereinigt. Am letzten Tag der Sommersession (Freitag, 15. Juni 2018) kommt es zur formellen Schlussabstimmung. Die Inkraftsetzung der Gesetze erfolgt dann per Mitte 2019 oder Anfang 2020.

Zur Schlussabstimmung

Haben beide Räte ein Bundesgesetz, eine Verordnung der Bundesversammlung oder einen dem obligatorischen oder dem fakultativen Referendum unterstehenden Bundesbeschluss durchberaten und den von der Redaktionskommission bereinigten Wortlaut gutgeheissen, wird in jedem Rat eine Schlussabstimmung vorgenommen.

Die Schlussabstimmungen finden üblicherweise in beiden Räten am letzten Sessionstag statt. Unabhängig von der Bestimmung des Erstrates, führt der Ständerat die Schlussabstimmungen zuerst durch, weil dieser am letzten Sessionstag in der Regel, und anders als der Nationalrat, keine weiteren Geschäfte behandelt.

Stimmen beide Räte einem Erlassentwurf in der Schlussabstimmung zu, ist er als Erlass der Bundesversammlung gültig zu Stande gekommen. Wird er hingegen von einem oder beiden Räte verworfen, ist der Erlass nicht zu Stande gekommen.

29.05.2018




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