Der Bundesrat hat am 12. Februar 2025 eine Auslegeordnung zur Regulierung der Entwicklung und des Einsatzes von künstlicher Intelligenz (KI) in der Schweiz veröffentlicht. Der Schweizerische Regulierungsansatz sieht vor, die KI-Konvention des Europarats zu ratifizieren und in nationales Recht zu übernehmen.
KI-Konvention des Europarats und der EU AI Act
Die KI-Konvention des Europarats wurde im September 2024 zur Unterschrift freigegeben und ist das erste rechtsverbindliche internationale Abkommen, das übergreifende Leitlinien für den ethischen und menschenrechtskonformen Einsatz von KI-Verfahren festlegt. Der Kreis der Teilnehmerländer ist hierbei nicht auf die Mitgliedsstaaten des Europarats beschränkt.
Durch die KI-Konvention wollen die Unterzeichnerstaaten sicherstellen, dass der Einsatz von KI generell im Einklang mit dem Schutz der Menschenrechte und der Förderung demokratischer Prozesse erfolgt und die Prinzipien von Transparenz und Rechtsstaatlichkeit beachtet werden. Die KI-Konvention ist von dem am 1. August 2024 beschlossenen «AI Act» der EU abzugrenzen. Der AI Act stellt eine EU-Verordnung zur risikobasierten Regulierung von KI-Systemen innerhalb der EU dar, die rechtlich bindende Vorgaben für die Anbieter und Entwickler von KI spezifiziert.
Auslegeordnung als Grundlage für den Schweizerischen KI-Regulierungsansatz
Da in der Schweiz bisher noch keine übergreifende Gesetzgebung zum Themenkomplex KI existiert, wurde durch das UVEK und das EDA unter Einbeziehung des EJPD eine Auslegeordnung zu möglichen KI-Regulierungsansätzen in der Schweiz erarbeitet, die am 12. Februar 2025 veröffentlicht wurde.
Auf Grundlage dieser Auslegeordnung hat sich der Bundesrat für einen Schweizerischen Regulierungsansatz für KI entschieden. Die KI-Konvention des Europarats soll ratifiziert und die zugrundeliegenden Leitlinien und Regelungen in nationales Recht überführt werden. Erforderliche Gesetzesanpassungen werden hierbei möglichst gezielt und sektorbezogen erfolgen und nur grundrechtsrelevante Bereiche, wie beispielsweise der Persönlichkeitsschutz, durch übergreifende Regulierungsmassnahmen geregelt. Darüber hinaus wird der Schweizerische Regulierungsansatz durch rechtlich nicht verbindliche Regelungen ergänzt, die ausreichend Flexibilität im Hinblick auf künftige KI-Entwicklungen bieten.
Als nächster Schritt zur Umsetzung der KI-Konvention in Schweizer Recht wird bis Ende 2026 durch das EJPD zusammen mit dem UVEK und dem EDA eine Vernehmlassungsvorlage erstellt, die alle erforderlichen gesetzgeberischen Massnahmen umfasst. Darüber hinaus soll in diesem Zeitraum auch ein Umsetzungsplan für rechtlich nicht verpflichtende Massnahmen erstellt werden und auch die Abstimmung mit den Schweizer Handelspartnern gesucht werden.
Reaktion der Schweizerischen Bankiervereinigung
In einer ersten Stellungnahme hat die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) den gewählten Regulierungsansatz des Bundesrats begrüsst, eine möglichst technologieneutrale, prinzipienbasierte und gezielte Regulierung zu implementieren. Die SBVg plädiert dafür, innovationsfreundliche rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen für KI-Anwendungen zu schaffen, während der EU AI Act als zu detailliert für die Schweiz eingestuft wird.
In diesem Kontext betonte die SBVg, dass insbesondere die Bankenbranche bereits über umfassende Erfahrung im Umgang mit sensiblen Daten und dem Management von Non-financial Risks verfügt. Die bereits existierenden gesetzlichen und regulatorische Vorgaben im Schweizer Finanzmarkt werden auch beim Einsatz von KI-Methoden weiterhin als wirksam und effektiv erachtet. Im Hinblick auf die erwarteten regulatorischen Neuerungen und Ergänzungen wird die Wesentlichkeit ausgewogener Wettbewerbsbedingungen für sämtliche Wirtschaftsbranchen hervorgehoben.