Risiken für Wertschriftenbesitzer bei Bankkonkursen
Jüngste Geschehnisse im Bankensektor werfen erneut die Frage auf, welche Risiken Wertschriftenbesitzer im Fall eines Bankkonkurses tragen. Im Fall der FlowBank, bei der am 13. Juni 2024 ein Konkursverfahren eingeleitet wurde, sind ebendiese oft übersehenen Nuancen des Wertpapierbesitzes in den Fokus gerückt. Während sich Anlegerinnen und Anleger darauf verlassen können, dass ihre Wertpapiere segregiert und damit im Konkursfall aussonderbar sind, macht der Fall FlowBank deutlich, dass ein Konkurs mit Risiken einhergeht – trotz Segregierung von der Konkursmasse.
Kurs- und Wechselkursrisiken: Keine Möglichkeit zum Verkauf
Die Risiken für Wertschriftenbesitzer liegen in der temporären Zugangsbeschränkung. Anleger müssen sich darauf einstellen, im Ernstfall über einen längeren Zeitraum – möglicherweise mehrere Wochen, wenn nicht Monate – keinen Zugriff auf ihre Wertschriften zu haben. Der Umstand, dass für Wertpapierbesitzer zwischenzeitlich keine Möglichkeit besteht, aktiv in den Handel einzugreifen, kann in volatilen Marktphasen zu erheblichen Opportunitätskosten führen. Dabei sind insbesondere zwei Risikoarten zu nennen:
- Kursrisiken
Negative Kursschwankungen können infolge Zugriffsbeschränkung nicht durch einen rechtzeitigen Verkauf abgefangen werden. Ein Verlust ist bei fallenden Kursen so kaum abwendbar, da die Anleger handlungsunfähig sind.
- Wechselkursrisiken
Ein fehlender Zugriff auf Wertschriften in Fremdwährungen kann zu erheblichen Wechselkursverlusten führen, sofern während der Zugriffsbeschränkung die relevanten Währungen starken Kursschwankungen unterliegen. Auch hier können die Anleger während der Zugriffsbeschränkung nicht korrigierend beziehungsweise verlustmindernd eingreifen.
Verwahrung bei Drittdepotstellen: Weitere Risiken für Anleger
Banken nutzen häufig Drittdepotstellen, um einen Teil der Wertschriften ihrer Kunden zu verwahren, was im Konkursfall ebenfalls zu Unannehmlichkeiten führen kann:
- Verzögerungen bei der Allokation
Die Abwicklung von Wertpapiergeschäften beziehungsweise die Rückführung von Wertpapieren durch Drittdepotstellen kann bei einer insolventen Bank zu erheblichen Verzögerungen führen. Dieser Aufschub erschwert den Kunden, den Überblick über ihre Anlagen zu behalten, und verlängert möglicherweise die Zugriffsbeschränkung auf die Wertschriften.
- Risiken bei Drittverwahrung im Ausland
Wenn die Drittdepotstelle im Ausland liegt, kann sich dieses Problem noch verschärfen: Längere Kommunikationswege und potenziell kompliziertere und von der Schweiz abweichende rechtliche Rahmenbedingungen können die Rückführung der Wertschriften zu den rechtmässigen Eigentümern erheblich verzögern.
Proaktive Massnahmen für Anleger
Angesichts der erwähnten Risiken sollten sich Anleger regelmässig über die Existenz oder Nichtexistenz von Drittdepotstellen bei ihrer Bank erkundigen. Zudem sollten Überlegungen zur Diversifikation nicht nur hinsichtlich Anlagestrategien, sondern allenfalls auch bezüglich Verwahrung gemacht werden. Anleger sollten die Risiken einer Konzentration ihrer Wertschriften bei einem einzigen Finanzinstitut sorgfältig abwägen.