Als einer der führenden Dienstleistungsanbieter im Bereich Risk & Compliance Management teilen wir unser Wissen über die aktuelle Praxis. Im Rahmen unseres Schulungsprogramms greifen wir etwa zusätzlich zu relevanten Inhalten auf dem Gebiet der Geldwäschereibekämpfung auch Aktuelles im Zusammenhang mit der Umsetzung der FINIG-Anforderungen im Sinne eines Erfahrungsaustausches auf. In puncto FINIG gibt es derzeit denn auch wieder einiges Neues zu berichten.
FINMA-Update - Februar 2024
Kurz nach Jahresbeginn berichtete die FINMA in ihrer Aufsichtsmitteilung 01/2024 über Neuigkeiten aus der FINIG-Bewilligungspraxis. 70% der 2022 eingereichten Bewilligungsgesuche konnten demnach bis anhin erledigt werden. Wie es scheint, erschweren jedoch diverse Faktoren den raschen Abschluss hängiger Verfahren und es gibt weiterhin rund 50 Institute, die noch keinerlei Rückmeldung zu ihrem Gesuch erhalten haben. Die zahlreichen Änderungsgesuche, welche bei der FINMA eingehen, machen einen Grossteil der derzeit starken Arbeitsbelastung aus, wie es in der Mitteilung heisst.
Erfreulicherweise werden die Aufwendungen seitens Aufsicht jedoch auch dank neu eintretender Marktteilnehmer generiert – gemäss der FINMA-Mitteilung gingen im letzten Jahr 78 neue Bewilligungsgesuche ein und auch 2024 werden weitere Gesuche folgen, die u.a. von gwp begleitet und betreut werden. Trotz der teils scharfen Kritik an den gestiegenen Aufwendungen für die Beaufsichtigten, bleibt das Geschäftsmodell also weiterhin interessant.
Neue Mitbewerber im Kreise der Bewilligten wird es zudem aufgrund der Anwendung des Schwellenwertes von CHF 5 Mio. geben, welcher neu auch für Trustees gilt, und zwar im Falle, dass diese unbefristete Verfügungsmacht über fremde Vermögenswerte haben, die zu einem beliebigen Zeitpunkt diesen Betrag übersteigen. Somit wendet die FINMA ab sofort Art. 19. Abs. 1 Bst. c FINIV auch auf Trustees an.
Delegation der Kontrollfunktionen unter Beobachtung
Die grösstenteils Kleinstunternehmen von 2-3 Mitarbeitenden im Bereich der Vermögensverwalter und Trustees haben hohen Anforderungen bezüglich der Risk & Compliance-Funktionen gerecht zu werden. Entsprechend organisieren sie sich mithilfe von professionellen Co- bzw. Outsourcing-Anbietern wie gwp, welche die unabhängige Kontrollfunktion mittels standardisierter Lösungen sowie der erforderlichen Flexibilität für die individuellen Anforderungen der einzelnen Kunden übernehmen können.
Wenn auch die FINMA die Outsourcing-Dienstleister nicht direkt beaufsichtigt, so beobachtet sie die Qualität der Arbeit und Ressourcenstellung im Rahmen der Bewilligungen genau. Wie in der FINMA-Mitteilung erwähnt, steht insbesondere der für die Branche relativ neue Bereich des Risikomanagements auf dem Prüfstand. Die Anbieter müssen ausreichend Erfahrung und ein professionelles Kontroll-Framework aufweisen, wenn sie entsprechende Outsourcing-Dienstleistungen erbringen möchten. Vor diesem Hintergrund alloziert auch gwp entsprechende Ressourcen in den Risk-Bereich, um die Anforderungen zu erfüllen.
Wissenstransfer als Schlüsselelement
Die Aus- und Weiterbildung der Beaufsichtigten ist eine zentrale Massnahme, um die Konformität mit den zahlreichen neuen regulatorischen Anforderungen zu gewährleisten. Auch wenn digitale Helfer (etwa interne Kontrollsysteme) inzwischen weit verbreitet sind und wichtige Kontrollfunktionen übernehmen, so liegt das «Professional Judgement», welches gerade in anspruchsvollen Situationen ausserhalb des Standardbereichs gefordert ist, noch immer beim Menschen.
Auch dieses Jahr setzen wir uns in unserer Schulungsreihe zum Ziel, auf zentrale praxisrelevante Fragestellungen einzugehen: Worin besteht ist eine «wesentliche Änderung» bei einem Änderungsgesuch? Muss ich eine MROS-Meldung der Aufsichtsbehörde melden? Welches sind relevante Risiken in der Portfoliokonstruktion – wann besteht z.B. ein Klumpenrisiko? Wie quantifiziere ich meine «Risk Exposure», ohne dafür komplexe Tools zu benötigen? Brauche ich eine Datenschutzweisung? Und vieles mehr. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen interessanten Austausch.
ZUM SCHULUNGSPROGRAMM 2024