Hochrisikoländer und Länder unter verstärkter Beobachtung
Die Financial Action Task Force (FATF) führte ihre zweite Plenarsitzung des laufenden Jahres im Zeitraum vom 21. bis 23. Juni 2023 durch. Die Schweiz ist eines der Mitgliedsländer der FATF, folglich verweist die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA auf die im Nachgang zur Plenarsitzung veröffentlichte aktualisierte Publikation zu den Beschlüssen des internationalen Entscheidungsgremiums (zur FINMA-Mitteilung). Die entsprechende Bekanntmachung der FATF informiert über die als «Hochrisikoländer» eingestuften Jurisdiktionen sowie jene, die unter verstärkter Beobachtung stehen. Die entsprechende Einstufung erfolgt aufgrund festgestellter strategischer Mängel im Dispositiv zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismus und Proliferationsfinanzierung der jeweiligen Länder.
In der Schweiz tätige Finanzintermediäre sind dazu angehalten, die FATF-Informationen in ihre Risikoanalysen einfliessen zu lassen und, falls erforderlich, in ihr Risikomanagement besondere Sorgfaltspflichten zu implementieren. Die detaillierten Ausführungen der FATF können über die folgenden Links abgerufen werden:
FATF-Standards im Bereich der virtuellen Vermögenswerte
Ebenfalls im Zuge der Kommunikation der Ergebnisse der Plenarsitzung vom Juni publizierte die FATF ein Update zum Umsetzungsstand der FATF-Standards im Bereich der virtuellen Vermögenswerte (Virtual Assets, VA) und der Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte (Virtual Asset Service Providers, VASP). Gemäss Informationen der FATF liegt die Verschärfung der entsprechenden FATF-Standards bereits vier Jahre zurück. Trotzdem ist die globale Umsetzung dieser Massnahmen aber derzeit noch mangelhaft. Dies geht aus den Follow-up-Berichten der FATF hervor. Nahezu drei Viertel der Länder erfüllen die Anforderungen der FATF nur teilweise oder gar nicht. Viele Länder haben die grundlegenden Anforderungen noch nicht umgesetzt, und mehr als die Hälfte der Teilnehmer einer aktuellen Erhebung hat keine Schritte zur Umsetzung der Travel Rule unternommen. Bei der Travel Rule handelt es sich um eine FATF-Anforderung von substanzieller Bedeutung, die verhindern soll, dass Gelder an sanktionierte Personen oder Organisationen überwiesen werden.
Die FATF hebt im Zusammenhang mit Virtual Assets hervor, dass unzureichende Regulierungen ein erhebliches Risiko darstellen, indem durchlässige Regelwerke Schlupflöcher schaffen, die zugunsten krimineller Aktivitäten ausgenutzt werden können. Die Schliessung dieser Lücken in der globalen Regulierung virtueller Vermögenswerte stellt gemäss FATF eine hohe Priorität dar. Entsprechend werden alle Länder aufgefordert, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um die FATF-Regeln zur Bekämpfung von Geldwäscherei (AML) und Terrorismusfinanzierung (CFT) ohne weitere Verzögerung auf VASPs anzuwenden.