Finanzinstitutionen und Regierungen weltweit erkennen die Bedeutung des Klimawandels für nachhaltige Finanzen an. Gemäss dem Global Risk Report, den das WEF jährlich veröffentlicht, ist es die Umwelt, welche die grössten Risiken für die Welt bereithält. Auch die FINMA nennt im letztjährigen Risikomonitor finanzielle Risiken in Bezug auf den Klimawandel als längerfristiges Risiko. Sie beabsichtigt, die Wahrnehmung und Transparenz dieser Risiken mit einer erweiterten Offenlegungspflicht zu erhöhen und hat diesbezüglich Anpassungen in ihren Rundschreiben «Offenlegung Banken» und «Offenlegung Versicherungen» vorgesehen.
Nationale und internationale Entwicklungen
Seit 2015 kennt Frankreich als erste Nation eine gesetzliche Offenlegungspflicht zu klimabedingten Finanzrisiken. Nach dem Pariser Klimaabkommen wurde die «Task Force on Climate-related Financial Disclosure» (TCFD) mit dem Ziel der Erarbeitung von Standards für die Offenlegung von Klimarisiken und -opportunitäten ins Leben gerufen. Obwohl diese Empfehlungen auf freiwilliger Basis beruhen und keine konkreten Indikatoren liefern, orientieren sich nahezu alle regulatorischen Bemühungen im Bereich der Offenlegung von nachhaltigkeits- oder klimabezogenen Informationen bzw. Risiken stark an diesen. Auch die Schweizer Regierung hat offiziell kommuniziert, dass sie die TCFD unterstützt.
Klimabezogene Finanzrisiken
Der Begriff «klimabezogenes Finanzrisiko» hat bisweilen keine allgemein gültige oder gesetzlich anerkannte Definition. Es gilt als neuer Risikotreiber und nicht als neue Risikokategorie, weshalb es in die Kategorien Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, Versicherungs- oder operationelle Risiken eingeordnet werden kann. Die FINMA nimmt auf zwei Arten von Risiken Bezug, die in den TCFD-Empfehlungen erwähnt werden. Konkret handelt es sich um physische Risiken und Transitionsrisiken. Physische Risiken betreffen insbesondere Versicherungen, denn durch klimabedingte Naturkatastrophen und graduelle Veränderungen des Klimas wird eine Zunahme von Schäden erwartet. Transitionsrisiken fallen infolge klimapolitischer Massnahmen oder technologischer Veränderungen an, weshalb sie u.a. Marktrisiken (Preisanpassung von Vermögenswerten bei neuen Emissionsvorgaben) und Kreditrisiken (Erhöhung von Ausfallrisiken in Hypothekargeschäften bei strikteren Standards, Erhöhung des Gegenparteiausfallrisikos bei nicht nachhaltigem Sektor) betreffen können.
Anpassung der FINMA-Rundschreiben 2016/1 «Offenlegung – Banken» und 2016/2 «Offenlegung – Versicherer»
Für das Festhalten der Offenlegungsstandards für klimabezogene Finanzrisiken wurde in den jeweiligen Entwürfen von RS 2016/1 und 2016/2 ein neuer Anhang erfasst. Eine Übersicht über die Konkretisierungen, auf welche in diesem Zusammenhang insbesondere hinzuweisen ist, finden Sie mittels Klick auf den Button.
Die Eingabefristen der Stellungnahmen zum Entwurf und Erläuterungsbericht der revidierten FINMA-RS 16/1 und 16/2 endeten am 19. Januar 2021. Die Stellungnahmen werden aktuell von der FINMA ausgewertet und in einem Ergebnisbericht dargelegt. Anschliessend sollen die angepassten Rundschreiben per Mitte 2021 verabschiedet und in Kraft gesetzt werden. Die beschriebenen Informationen sind erstmalig im Jahresbericht bzw. im Bericht über die Finanzlage zum Geschäftsjahr 2021 festzuhalten.
Fazit
Die Schaffung von mehr Transparenz bezüglich klimabedingter Finanzrisiken wird von Vertretern der Banken-, Versicherungs- und Vermögensverwaltungsbranche, verschiedener Nichtregierungsorganisationen, der Wissenschaft und Behörden als äusserst wichtig und positiv eingestuft. Die für den Schweizer Finanzplatz wichtigen ersten Schritte zu einer nachhaltigen Volkswirtschaft sind gemacht. So setzen bereits sechs Finanzinstitute die TCFD-Standards freiwillig um. Für eine umfassende Berichterstattung braucht es aber eine breite Offenlegung sowie konkrete Vorgaben seitens der FINMA. Die geplante Anwendung des Proportionalitätsgrundsatzes greift deshalb zu kurz.