Aktueller Stand zur Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG)

Wie bereits im vergangenen Frühjahr erläutert, lehnte eine bürgerliche Mehrheit des Nationalrates am 2. März 2020 das Eintreten auf das Geschäft der Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG) ab. Der Ständerat kam schliesslich am 10. September 2020 zu einer anderen Entscheidung und so durfte sich der Nationalrat am 15. Dezember 2020 ein zweites Mal darüber beraten.

Anpassungen des Ständerates

Bei der Behandlung des Gesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung strich der Ständerat die Verschärfung, die der Bundesrat unter anderem für Anwältinnen und Anwälte vorgesehen hatte. Die entsprechende Klausel hatte vorgesehen, dass die Anwendung des GwG auf Anwältinnen und Anwälte insofern ausgeweitet werden sollte, als dass künftig gewerbliche (Beratungs-)Dienstleistungen im Zusammenhang mit der «Gründung, Führung oder Verwaltung» von Sitzgesellschaften und Trusts auch ohne Verfügung über fremde Vermögenswerte erfasst würden. Diese Entscheidung fiel mit 30 zu 11 Stimmen bei nur einer Enthaltung klar aus.

Der Ständerat nahm noch weitere Änderungen vor:

  • Er lehnte die Senkung des Schwellenwertes zur Anwendbarkeit der Sorgfaltspflichten für Edelmetall- und Edelsteinhändler bei Barbezahlung von 100'000 auf 15'000 Franken ab. Dies, obwohl die Regelung nur für den Rohhandel und nicht für den Detailhandel gelten würde.
     
  • Weiter führte er eine Präzisierung des «begründeten Verdachts» in das Gesetz ein:

    «Ein begründeter Verdacht liegt vor, wenn der Finanzintermediär einen konkreten Hinweis oder mehrere konkrete Anhaltspunkte hat, dass für die in die Geschäftsbeziehung involvierten Vermögenswerte ein Tatbestand gemäss Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a erfüllt sein könnte und dies aufgrund zusätzlicher Abklärungen glaubhaft gemacht oder bestätigt wird.»

    An der Definition des begründeten Verdachts wurde bei der ständerätlichen Diskussion einige Kritik geäussert. Die Formulierung soll gemäss den Voten durch den Bundesrat und die zweite Kammer korrigiert werden.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates

Die Kommission für Rechtsfragen behandelte am 9. Oktober 2020 die Revision des Gesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung ein zweites Mal. An ihrer Sitzung trat sie auf die Vorlage ein. Die Kommission folgte dem Ständerat und strich die Bestimmungen zu den Beratungsdienstleistenden aus dem Entwurf. Ebenso entschied sie sich für eine restriktivere Auslegung des Begriffs des begründeten Verdachts und gegen eine Senkung des Bargeldgrenzwerts für Händlerinnen und Händler von Edelmetallen und Edelsteinen auf 15’000 Franken.

In der Gesamtabstimmung lehnte die Kommission jedoch den Entwurf ab. Dies mit der Argumentation, dass die Änderungen den Entwurf derart verwässert hätten, dass der verstärkten Beobachtung durch die Financial Action Task Force (FATF) damit kein Ende gesetzt würde.

Entscheid des Nationalrates

Am 15. Dezember 2020 wurde die GwG-Revision sodann zum zweiten Mal im Nationalrat behandelt. Entgegen der Meinung der Kommission entschied sich der Nationalrat mit 138 zu 50 Stimmen bei einer Enthaltung für das Eintreten auf die Vorlage. Eine Ablehnung des Eintretens hätte das Ende der Gesetzesrevision bedeutet.

Im Anschluss wurde die Gesetzesvorlage an die Kommission zurückgewiesen. Diese hat sodann weitere drei Monate Zeit, um sich bis zur Frühlingssession vertieft mit den Optionen bezüglich der ausgeweiteten Anwendbarkeit des GwG für Anwältinnen und Anwälte auseinanderzusetzen.

Ausblick

Aus den Voten der Nationalräte ist herauszulesen, dass es bezüglich ebendieser Verschärfung für Anwältinnen und Anwälte keine einfach realisierbare Lösung geben wird. Wird sich die Kommission für Rechtsfragen nun doch für den bereits von der Kommission selbst vorbereiteten Entwurf vom 9. Oktober 2020 entscheiden, oder überarbeitet sie diesen und gestaltet ihn mehrheitsfähig? Es bleibt also auch im neuen Jahr spannend und Vorhersagen darüber zu treffen, wie sich die Kommission für Rechtsfragen und letztlich auch der Nationalrat entscheiden werden, bleibt ein vages Unterfangen.

29.01.2021




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