Heute Vormittag stand im Ständerat die erste Runde der Differenzbereinigung zum Nationalrat bei den Gesetzesvorlagen FIDLEG/FINIG an.
Insgesamt könnten im Rahmen der Differenzbereinigung beide Räte theoretisch bis zu drei Runden durchführen, bevor es dann zu einer Einigungskonferenz kommt (siehe hierzu den untenstehenden Abschnitt zur Differenzbereinigung). Im Sinne eines baldigen Abschlusses des politischen Prozesses forcieren die Wortführer des Ständerates jedoch die Einigung zwischen den zwei Räten in ihren entsprechenden Voten. Das Ziel des Ständerates ist es, die Vorlage in der Sommersession zur Schlussabstimmung zu bringen und Mitte 2019 oder Anfang 2020 die Gesetze in Kraft zu setzen.
Reduktion von 60 auf 20 Differenzen – weiterhin Uneinigkeit bei der Grandfathering-Klausel
Die Debatte verlief insofern effizient, als man in rund zwei Dritteln der Differenzen den Vorschlägen des Nationalrates gefolgt ist und somit nach der Debatte noch ungefähr zwanzig für die Finanzbranche mehr oder minder relevante Differenzen bestehen bleiben.
Wichtigste Differenzen im FIDLEG:
- Pflicht zur Aus- und Weiterbildung: Abweichend zum Nationalrat, welcher festgelegte Mindeststandards für die Finanzbranche einführen will, hält der Ständerat am Beschluss der Streichung von Mindeststandards fest.
- Bezug zum Zivilrecht: Der Ständerat will nun – abweichend zum Nationalrat – die Formulierung rausstreichen, dass mit Erfüllung des FIDLEG auch identische bzw. gleichgerichtete zivilrechtliche Pflichten erfüllt sind.
- Basisinformationsblatt (BIB): Gemäss Ständerat soll auch bei Execution-Only-Dienstleistungen ein BIB zur Verfügung gestellt werden (der Nationalrat möchte darauf verzichten).
- Prospektpflicht: Eine Befreiung der Prospektpflicht sieht der Ständerat bis zu einem Gesamtwert von CHF 8 Mio. vor (Nationalrat: CHF 2.5 Mio).
Wichtigste Differenzen im FINIG:
Im FINIG verbleiben nur noch zwei relevante Differenzen zwischen den Räten. Diese betreffen die Bestimmungen zur Berufshaftpflicht (Ständerat sieht keinen Zwang zum Anschluss an eine Berufshaftpflichtversicherung vor) und die vieldiskutierte Grandfathering-Klausel. Der Ständerat möchte an der Bewilligungsausnahmeregelung für „altgediente“ Vermögensverwalter ohne Akquisitions Tätigkeiten festhalten.
Keine unüberwindbaren Differenzen zwischen den Räten
Eine Einigung und Schlussabstimmung in der kommenden Sommersession (Mai/Juni 2018) scheint möglich. Zumindest gibt es gemäss einleitendem Votum von Bundesrat Maurer „keine absolut unmöglichen Differenzen“ zwischen den Positionen der Räte.